Visum zur Familienzusammenführung in Deutschland

Das Visum zur Familienzusammenführung ermöglicht es Ehepartnern und Kindern, zu einem Familienmitglied zu ziehen, das sich bereits rechtmäßig in Deutschland aufhält.

Wer hat Anspruch auf Familienzusammenführung in Deutschland?

Anspruch auf Familienzusammenführung haben:

  • Ehepartner deutscher Staatsangehöriger
  • Ehepartner ausländischer Staatsangehöriger mit gültigem Aufenthaltstitel
  • Minderjährige Kinder
  • In besonderen Fällen, Eltern minderjähriger Kinder
  • Weitere Familienangehörige, nur in Ausnahmefällen

Wie läuft das Verfahren zur Familienzusammenführung ab?

  1. Schritt 1Prüfung der VoraussetzungenEinkommen, Wohnraum, Aufenthaltsstatus der Referenzperson u. a.
  2. Schritt 2Terminvereinbarung bei der Botschaft
  3. Schritt 3Vorbereitung und Einreichung der Unterlagen
  4. Schritt 4Weiterleitung an die zuständige Ausländerbehörde
  5. Schritt 5Entscheidung und Visumserteilung
Rechner: erforderliche Mittel für den FamiliennachzugPrüfen Sie die finanziellen Voraussetzungen, kostenlos, in ca. 2 Minuten

Unsere Leistungspakete

01

Basis-Paket (Start): Vorbereitung der Unterlagen

  • Terminvereinbarung
  • Ausfüllen des VIDEX-Formulars
  • Zusammenstellung und Systematisierung der Unterlagen
  • Grundlegende Prüfung der Voraussetzungen
  • Versand der vorbereiteten Unterlagen an Ihre Wohnadresse

Mit dem Basis-Paket erhalten Sie eine professionelle administrative Vorbereitung, ohne tiefere Analyse der Voraussetzungen und Unterlagen und ohne weitere Verfahrensbegleitung.

02

Komplett-Paket (Golden): vollständige professionelle Begleitung bis zur Entscheidung

  • Detaillierte Analyse der Voraussetzungen und Unterlagen
  • Identifikation von Ablehnungsrisiken und Strategie zur Risikominimierung
  • Bewertung von Einkommen und Wohnverhältnissen
  • Koordination mit Arbeitgeber und Vermieter
  • Vorbereitung ergänzender Unterlagen im Voraus, um die Entscheidung zu beschleunigen
  • Kommunikation mit der Botschaft, der zuständigen Ausländerbehörde und anderen zuständigen Stellen
  • Vorbereitung und Einreichung aller eventuellen Nachreichungen in Zusammenarbeit mit Klient, Arbeitgeber, Vermieter und weiteren Beteiligten
  • Verfahrensbegleitung und Reaktion bei Verzögerungen

In der Praxis kommt es nach der Visumantragstellung in vielen Fällen zu Nachforderungen von Unterlagen oder zusätzlichen Anfragen der Ausländerbehörde. Dann stellen sich Fragen wie:

  • „Was genau verlangen sie von mir?”
  • „Warum wurde mein Mietvertrag nicht akzeptiert?”
  • „Wie löse ich das Problem mit dem unzureichenden Einkommen?”
  • „Es sind über drei Monate vergangen und ich habe keinerlei Information.”
  • „Sie verlangen zusätzliche Unterlagen vom Vermieter/Arbeitgeber, aber auch die verstehen nicht, was genau eingereicht werden soll.”

Sobald das Verfahren in die Phase der Nachreichungen und zusätzlichen Anforderungen übergeht, reicht die administrative Vorbereitung oft nicht mehr aus.

Deshalb umfasst das Paket der vollständigen professionellen Begleitung die Übernahme der Behördenkommunikation, die Analyse und Vorbereitung der Antworten auf Anfragen sowie die Koordination mit allen Verfahrensbeteiligten.

So wird das Verfahren ganzheitlich geführt, ohne dass für jede Nachreichung ein separater Auftrag nötig ist, mit mehr Rechtssicherheit und planbaren Kosten.

Beispiele aus der Praxis

Neun Monate ohne Entscheidung: gelöst in zwei Wochen

Eine Familie wartete über neun Monate ohne Antwort. Nach Analyse der Zuständigkeiten und korrekter Ansprache der Aufsichtsbehörde der Ausländerbehörde wurde die Entscheidung innerhalb von zwei Wochen getroffen.

Zweifache Ablehnung wegen angeblich unzureichender Mittel

Ohne Veränderung der Einkommenshöhe gelang es uns, durch korrekte Aufbereitung und Präsentation der relevanten Nachweise eine positive Entscheidung zu erreichen.

Nachforderungen vorhergesehen

Auf Basis unserer Erfahrung mit verschiedenen Ausländerbehörden wurden die Unterlagen im Voraus um Nachweise ergänzt, die in der Praxis regelmäßig verlangt werden, die Wartezeit verkürzte sich dadurch erheblich.

Häufig gestellte Fragen

Planen Sie einen Antrag auf Familienzusammenführung?

Kontaktieren Sie uns zur Einschätzung Ihrer Situation und zur Wahl des passenden Unterstützungspakets.